PraenaTest® wird Kassenleistung ab 01.07.2022
Es ist nun offiziell, die pränatale Untersuchung fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf das Vorliegen einer Trisomie 13, 18 und 21 (NIPT) wird ab dem 01.07.2022 unter der EBM-Ziffer 018701 zur Kassenleistung.
Wir können diesen Analyseumfang künftig mit unserem PraenaTest® S abdecken.
Ihre Beratungsleistung zu PraenaTest® S können Sie in Zukunft wie folgt vergüten2:
Ziffer | Leistung | Anwendung | Punktwert |
01789 | Beratung nach GenDG zum nichtinvasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 gemäß Abschnitt B und Anlage 8 der Mutterschafts-Richtlinien | Je vollendete 5 min
Maximal 4x pro Schwangerschaft | 84 |
01790 | Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven nicht-invasiven Pränataltests zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 gemäß Abschnitt B und Anlage 8 der Mutterschafts-Richtlinien | Je vollendete 10 min
Maximal 4x pro Schwangerschaft | 166 |
Für die Erstattung gelten folgende Einschlusskriterien:
- Hinweise auf eine der obenstehenden Trisomien aus vorangegangenen Untersuchungen
- Arzt und Patientin kommen gemeinsam zu der Überzeugung, dass ein NIPT in der persönlichen Situation der Patientin notwendig ist
Für die Abrechnung mit der Krankenkasse ist ein Muster-10-Schein erforderlich. Die neuen Anforderungsformulare werden Ihnen -wie gewohnt – automatisch vor dem 01.07.2022 zugesandt.
Bitte beachten Sie hierzu auch die vom GBA am 02.05.2022 veröffentlichte Versicherteninformation3 zu den vorgeburtlichen Bluttests zur Untersuchung auf Trisomien.
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-5156/2021-11-09_G-BA_Versicherteninformation_NIPT_bf.pdf
Für unsere Privatpatientinnen und Selbstzahlerinnen führen wir den PraenaTest® weiterhin in gewohnter Weise durch. Im Ablauf ändert sich für Sie und Ihre Patientinnen nichts.
Wussten Sie, dass die Eurofins LifeCodexx initial und maßgeblich dazu beigetragen hat, dass NIPT von den Krankenkassen vergütet wird? Kurz unsere Milestones hierzu:
07/2013 | Antragsstellung beim GBA auf Erprobung der NIPT zur Analyse von Trisomie 21 gemäß §137e Abs. 7 SGB V |
02/2017 | Abgabe einer Einschätzung an den GBA zur Bewertung der nicht-invasiven Pränataldiagnostik im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien |
01/2018 | Abgabe einer Stellungnahme zum Vorbericht des IQWiG |
04/2019 | Abgabe einer Stellungnahme zum Beschlussentwurf des GBA über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien |
06/2019 | Mündliche Anhörung beim GBA |
Gerne können Sie uns telefonisch kontaktieren unter 07531/ 97694844.
1 https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2022-05-18_ba594_2.pdf
2 https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2022-05-18_ba594_3.pdf
3 https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4987/2021-08-19_Mu-RL_NIPT_Versicherteninformation_BAnz.pdf